WINDPARK KRINAU

Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt AG planen ein Windenergie Projekt im Gebiet Krinau. 

Die Bilder zeigen eine Visualisierung mit drei Windenergieanlagen von ca. 210 m Gesamthöhe.

NEWS


CVP SG unterstützt Ausbau der Windenergie 13.07.2018
Die CVP Kanton St.Gallen nimmt erfreut zur Kenntnis, dass im kantonalen Richtplan die ersten zwei Standorte für Windenergieanlagen verankert werden. Die ersten Schritte zum Ausbau der Produktion von Windenergie im Kanton sind damit gemacht. Die Windenergie ist ein wichtiger Pfeiler in der vom Volk gutgeheissenen Energiestrategie 2050.

Gemeinderat Mosnang befürwortet den Richtplan Eintrag 12.07.2018
Auszug:
Die Aufnahme des Standortes Krinau für eine Windenergieanlage in den Richtplan begrüsst der Gemeinderat Mosnang.
Gemeinderat Wattwil befürwortet den Richtplan Eintrag 05.07.2018
Windpark «Älpli» Krinau: Richtplan Vernehmlassung
Die Projektträger Thurwerke AG / Groupe E Greenwatt AG beabsichtigen den Bau einer Windenergieanlage im Gebiet «Älpli» Krinau. Der Standort hat sich für die Windenergieproduktion als geeignet gezeigt. Im Sinne der Energiestrategie 2050 des Bundes ist der Anteil an alternativen Energieträgern zu fördern. Ebenso kann festgestellt werden, dass sich die Produktion von Windenergie mit jener von Photovoltaikanlagen gut ergänzt. Der Gemeinderat Wattwil beurteilt daher die Realisierung des Windparkes grundsätzlich positiv und unterstützt die Absichten der Projektträger. Bevor das Bewilligungsverfahren eingeleitet werden kann, sind verschiedene weitere Abklärungen und Interessenabwägungen zu treffen. Damit diese auf einer entsprechenden Grundlage erfolgen können, befürwortet der Gemeinderat einen Eintrag im kantonalen Richtplan.

Bundesgerichtentscheid Windkraft Grenchen 20.04.2018

Das Bundesgericht wies zwei Beschwerden gegen das Windparkprojekt Grenchenberg ab. Die Beschwerdeführer hatten mögliche Trinkwasserverunreinigungen, Felsstürze und Lärmbelästigung geltend gemacht. Das Gericht hat alle Punkte zurückgewiesen und entschieden, dass den Einsprechern keine Beschwerdebefugnis zusteht.


Richtplan Vernehmlassung März 2018
Die Regierung hat den Windpark Krinau in den Anpassungen zum Richtplan 18 festgesetzt und für diesen bis zum 18. Juni 2018 die Vernehmlassung durchgeführt. Die Ergebnisse werden nun ausgewertet und allfällige Anpassungen vorgenommen. Die Genehmigung des Richtplans 18 durch den Bundesrat wird im Spätherbst 2018 erwartet.

DAS PROJEKT


Regionale Energieerzeugung –  aus dem Toggenburg, für das Toggenburg.
Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt AG setzen sich aktiv für die Produktion von erneuerbaren Energien ein. Insbesondere die Windenergie kann in der Region Toggenburg einen grossen Teil zur Energiewende beitragen. 
Das Windprojekt Krinau im Gebiet Älpli sieht drei Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet von Wattwil und Mosnang vor. Für den Standort Krinau wurden von November 2014 bis Dezember 2016 Windmessungen vorgenommen. Die positiven Ergebnisse zeigen, dass ein Windenergieprojekt möglich wäre und eine gute Stromproduktion ergeben würde. In den vergangenen Jahren erfolgten Abklärungen und die Aufbereitung von Grundlagen, um die Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Diese wurde anfangs Dezember 2017 abgeschlossen und dem Kanton St.Gallen zur Beurteilung eingereicht. Damit verbunden war der Antrag zur Aufnahme des Projektes in den Kantonalen Richtplan.

Machbarkeitsstudie 
Die Machbarkeitsstudie bildete die Grundlage für den Eintrag im kantonalen Richtplan. Sie muss einerseits belegen, dass der mögliche Standort für den Windpark keine Bereiche tangiert, die als gesetzliche Ausschlusskriterien definiert sind (z. B. Siedlungen, Gewässer, Moore usw.) Andererseits umfasst sie die Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit, der Sichtbarkeit, der Lärmbelästigung oder der Auswirkungen auf Fauna und Flora. Im Rahmen der Erarbeitung der Studie und im Austausch mit den zuständigen Ämtern und verschiedenen Umweltverbänden ist deutlich geworden: Das Projekt Windpark Krinau zeigt kein Konfliktpotenzial, für das sich nicht eine Lösung finden liesse. Aus diesem Grund hat die Regierung den Richtplaneintrag in die Vernehmlassung geschickt.

Die Machbarkeitsstudie gibt keine abschliessende Auskunft, zu den für eine definitive Realisierung relevanten Bereiche. Dafür sind umfangreiche Untersuchungen und Absprachen in den nun folgenden Planungsschritten zu tätigen.

Anlagestandorte

Die Anlagestandorte wurden aufgrund folgender Kriterien gewählt:

  • Auf der Krete im Raum Älpli Krinau
  • Ausserhalb des BLN-Gebiets
  • Mit mindestens 300 m Abstand zu den bewohnten Gebäuden
  • Ausserhalb der Grundwasserschutzzone S1 und S2

Wir weisen darauf hin, dass diese Standorte im Zuge der weiteren Planungen noch ändern können, aber mindestens die obigen Kriterien einhalten müssen.


Energieerträge

Aufgrund der Windmessungen und den anschliessenden Berechnungen gehen wir davon aus, dass die 3 Anlagen ca. 21'000'000 kWh Strom pro Jahr ins Netz liefern könnten. Das entspricht dem Strombedarf von ca. 4'700 durchschnittlichen Schweizer Haushalten. Windpärke mit einer Produktion von mehr als 20'000'000 kWh pro Jahr gelten als Anlagen von nationaler Bedeutung.


Fakten zu den Anlagen

Der derzeitige Planungsstand gibt keine Auskunft über die definitiven Typen und Fakten der Windenergieanlagen. In der Machbarkeitsstudie sind aber mögliche Anlagen aufgeführt, welche für den Standort Krinau in Frage kommen könnten. In den nächsten Planungsschritten nehmen wir die erforderlichen Definitionen vor. Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass Anpassungen an der Grösse der Anlagen nötig werden. Im Sinne einer effizienten Nutzung streben wir eine möglichst optimale Energieerzeugung an, was tendenziell zu grossen Anlagen führen wird. Sicherlich wird es sich um klassische Windräder mit horizontaler Antriebsachse und vertikal drehendem Rotor mit drei Flügeln handeln.

In den Visualisierungen sind wir von Anlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m und einem Rotordurchmesser von 136 m ausgegangen. Das ergibt eine totale Höhe von 210 m bei senkrecht stehendem Rotorblatt.


FAQs


Weitere Informationen zur Windenergie finden Sie unter www.suisse-eole.ch Branchenverband oder www.windfakten.ch im Auftrag des BFE.


Was sind die Vorteile von Windenergie?

  • Windenergieanlagen stossen während der gesamten Lebensdauer nur minimale Mengen an Klimagasen wie CO2 aus. Sie weisen eine sehr gute Ökobilanz auf.
  • Windenergie hilft fossile Energieträger zu ersetzen und bekämpft somit direkt die Klimaerwärmung, welche einen ungleich grösseren Einfluss auf die lokale und globale Biosphäre haben. 
  • Die Lebensdauer eines Windparks geht nach rund 25 Jahren zu Ende. Der Rückbau ist vollumfänglich möglich ohne bleibende Spuren oder gefährliche Abfälle zu hinterlassen. 
  • Nur ein Mix aus verschiedenen Energiequellen und die Reduktion des Verbrauchs können die nicht erneuerbaren Energiequellen bis ins Jahr 2050 ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die sich bietenden Chancen genutzt werden.
  • Windenergie ist eine einheimische Energiequelle und verringert die Abhängigkeit vom Ausland. 
  • Durch lokale Stromquellen kann die Versorgungssicherheit in der Region erhöht werden.
  • Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Warum braucht es Windenergie in der Schweiz?

Weil wir alle unsere Potentiale zur Stromerzeugung im Bereich der Erneuerbaren sinnvoll nutzen müssen und dazu gehört auch die Windenergie! Es braucht alle erneuerbaren Stromerzeugungsformen und Windenergie produziert vor allem dringend notwendigen Winterstrom für die Schweiz! Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 haben Bundesrat und Parlament den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie beschlossen. Konkret werden keine neuen Bewilligungen für Atomkraftwerke erteilt und die bestehenden Anlagen werden abgeschaltet. Dieser Entscheid sowie weitere Veränderungen im internationalen Umfeld bedingen einen Umbau des Schweizer Energiesystems. Hierfür hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Sie sieht eine Vielzahl von verschiedenen Massnahmen vor und setzt folgende Prioritäten: Stromverbrauch senken / Stromimporte beibehalten / Stromnetze ausbauen / Energieforschung verstärken / Internationale Zusammenarbeit fördern und das Stromangebot verbreitern. Ausgebaut werden sollen vor allem die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie etc.). Der heutige Anteil am Strom-Mix muss massiv ausgebaut werden. Dabei bedarf es zur Erreichung der Ziele alle erneuerbarern Energien. Für die Windenergie sind 7 - 10 % des Stromverbrauchs vorgesehen. Heute sind ungefähr hundert Standorte in der gesamten Schweiz identifiziert, auf denen 700 -1000 Windenergieanlagen (mittlere Leistung um 3 MW) gebaut werden könnten, die jährlich 4 TWh an Strom produzieren würden.

Windenergie im Kanton St. Gallen?

Der Bundesrat hat für die Windenergieproduktion einen Ausbau auf 4.3 TWh/a im Jahr 2050 vorgesehen. Die Ausbau- und Standortplanung dazu erfolgt durch die Kantone im Rahmen der kantonalen Richtpläne. Im Konzept Windenergie (Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 2017) wird im Sinn eines Orientierungsrahmens die Grössenordnung der kantonalen Anteile am Ausbau bis 2050 festgelegt. Für den Kanton St.Gallen beträgt dieser Rahmen 130 - 400 GWh/a. Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt die Beschlüsse des Bundes zum geordneten, schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Sie ist entschlossen, die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie mit Nachdruck weiter zu erhöhen.

Wer steht hinter dem geplanten Windenergie-Projekt Krinau?

Das Projekt wird durch die Thurwerke AG Wattwil in Zusammenarbeit mit der Groupe E Greenwatt AG Granches-Paccot bearbeitet. Die Thurwerke AG ist eine 100%-Tochter der Dorfkorporation Wattwil und somit im Eigentum eines Grossteils der Bürger/innen von Wattwil. Die Groupe E als Hauptaktionär der Groupe E Greenwatt AG ist ein grosser Energieversorger in den Kantonen Fribourg und Neuenburg. Die Unternehmung verfügt über sehr viel Erfahrung in der Planung, der Realisierung und dem Betrieb von Windenergieanlagen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch die Projektträger, wobei zurzeit ein Verhältnis von 51% bei der Thurwerke AG und 49% bei Groupe E Greenwatt AG vorgesehen ist.

Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde noch nicht bearbeitet. Sie ist Bestandteil der Nutzungsplanung, welche nach der Genehmigung des Richtplans durch Kanton und Bundesrat erfolgen kann.

Wie sind die Verfahrensschritte?

Die Realisierung einer Windenergieanlage erfordert umfangreiche Planungen und ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren. Das ergibt sich einerseits aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen, anderseits aus Definitionen, die durch die zuständigen Ämter vorgenommen werden müssen. Der Kanton St. Gallen hat noch keine grossen Windenergieanlagen über alle Phasen bearbeitet. Das neue Bau- und Planungsgesetz wurde erst vor kurzem in Kraft gesetzt. Nach Rücksprache mit den kantonalen Behörden werden die erforderlichen Bewilligungsschritte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in der nächsten Zeit definiert.

Sind die Wegführungen für den Bau bekannt?

Die Zufahrt für die Realisierung der Anlagen ist bei diesem Projekt anspruchsvoll. Es hat zwar verschiedene Strassen und Wege Richtung Älpli, keine dieser Zufahrten ist aber so beschaffen, dass die schweren und sperrigen Materialien ohne Anpassungen und Erweiterungen transportiert werden könnten. Wir prüfen in der nächsten Planungsphase verschiedene Varianten für die Baustellenzufahrt und besprechen diese mit den betroffenen Grundeigentümern. Für die Bauphase werden die Strassenbreiten max. 5 m mit entsprechender Verbreiterung in den Kurven betragen. Diese Verbreiterungen können nach Bauabschluss wieder zurückgebaut werden. In der Machbarkeitsstudie haben wir die Zufahrt von Dietfurt über Kengelbach Richtung Libingen und über Loh zum Kapf als mögliche Variante beschrieben. In der Betriebsphase nach Bauabschluss werden nur wenige Transporte (ca. 45 pro Jahr) mit kleinen Lieferwagen erforderlich sein. Wir planen diese Zufahrten über die bestehenden Strassen via Krinau zu den Anlagestandorten.

Muss das Stromnetz ausgebaut werden?

Die für den Windpark erforderlichen Netzausbauten haben wir mit der SAK abgeklärt. Die SAK geht davon aus, dass im Raum Krinau umfangreiche Erneuerungen und Ausbauten erforderlich sind, welche durch die nationale Netzgesellschaft getragen würden. Den Einspeisepunkt für den Windpark sieht die SAK im Raum Kapf – Berg. In diesem Zusammenhang würden die Leitungen in diesem Gebiet erneuert, teilweise in den Boden verlegt und mit einer neuen Trafostation versehen.

Was kostet das Projekt Windpark Krinau?

Wir rechnen mit einer Investition von ca. CHF 25'000'000. Die Lebensdauer beträgt 20 bis 25 Jahre. Die Gestehungskosten für eine kWh werden im Bereich von 16 bis 20 Rp./kWh liegen, was vergleichbar mit anderen Windprojekten ist und auch den Gestehungskosten von Kleinwasserkraft und Photovoltaik entspricht. Wir gehen davon aus, dass wir auf die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für das Projekt zählen und somit einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen können.

Wurde der Schattenwurf des Windpark Krinau berechnet?

Die Berechnungen des Schattenwurfs erfolgten im Rahmen der Machbarkeitsstudie. Es zeigt sich, dass die entsprechenden deutschen Richtlinien (BImSchG sowie WEA-Schattenwurf-Hinweise) eingehalten werden können. Für die Schweiz existieren keine Grenzwerte. In der weiteren Planung werden diese Untersuchungen vertieft, insbesondere, wenn die definitiven Anlagen definiert sind.

Sind die Anlagen auf dem Älpli sichtbar?

Auch die Berechnungen der Sichtbarkeit wurden für die Machbarkeitsstudie durchgeführt. Es zeigt sich, dass die Anlagen insbesondere aus Krinau und Libingen gut sichtbar sind. Aufgrund der hügeligen Topographie nimmt die Sichtbarkeit bereits innerhalb von kurzer Distanz stark ab (z.B. vom Thurtal aus).

Hört man das Rauschen der Rotorblätter in Krinau?

Windenergieanlagen sind hörbar, da die Rotorblätter sich beim Drehen an der Luft reiben sowie Turbulenzen ausgesetzt sind. Dank neuen Technologien sind sie jedoch deutlich leiser als ältere Modelle. Die Geräuschemissionen dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Es gelten die Schweizer Lärmschutzgrenzwerte, deren Einhaltung in einem Lärmgutachten aufgezeigt wird.
Da das Empfinden sehr unterschiedlich ist, empfehlen wir einen Besuch einer modernen Windenergieanlage
z.B. Verenafohren (Wiechs).

MEDIEN / DOWNLOADS


Medienberichte
Präsentationen
Machbarkeitsstudie
Richtplan-Infos
Sonstiges
Bilder / Visualisierungen

KONTAKT


Ihre Anliegen und Fragen sind uns wichtig. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben oder wünschen Sie mehr Unterlagen zum geplanten Projekt, kontaktieren Sie uns.


KONTAKTPERSON


Thomas Grob

VR-Präsident / PL Windenergie

Thurwerke AG 

thomas.grob@grobau.com

T +41 76 388 88 29



PROJEKTTRÄGER


Thurwerke AG

Bahnhofstrasse 1 

9630 Wattwil 

T +41 71 987 15 15 

www.thurwerke.ch



Groupe E Greenwatt SA                    

Route de Chantemerle 1 

1763 Granges-Paccot 

T +41 26 467 70 65

www.greenwatt.ch